Individuelle Förderung

Vor dem Hintergrund des Schulgesetzes in NRW (2015), in dem das Recht auf Individuelle Förderung in § 1, Abs. 1 für jeden jungen Menschen verankert ist, verfolgen das Landeskompetenzzentrum für Individuelle Förderung NRW der Universität Münster, das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) das Ziel, die Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen zu stärken.
In Anlehnung an die Bildungskonferenz NRW (2011) wird unter Individueller Förderung das Ausschöpfen des Lernpotenzials aller Schülerinnen und Schüler verstanden, wobei den interindividuell unterschiedlichen Lernvoraussetzungen Rechnung getragen werden muss.
Diesem Verständnis von Individueller Förderung entsprechend bedarf es der Anpassung des schulischen Forder- und Förder-Angebotes an den Forder- und Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern, um eine optimale Potenzialentfaltung und Persönlichkeitsentwicklung zu erreichen.