Landeskompetenzzentrum für
Individuelle Förderung NRW
Krummer Timpen 57
D-48143 Münster
Tel. 0251/8329314
Fax 0251/8329316
Individuelle Förderung
Vor dem Hintergrund des Schulgesetzes in NRW (2011), in dem das Recht auf Individuelle Förderung in § 1, Abs. 1, für jeden jungen Menschen verankert ist, verfolgen das Landeskompetenzzentrum für Individuelle Förderung der Universität Münster und das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW das Ziel, die Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen zu stärken.
In Anlehnung an die Bildungskonferenz NRW (2011) wird unter Individueller Förderung das Ausschöpfen des Lernpotenzials aller Schülerinnen und Schüler verstanden, wobei „den interindividuell unterschiedlichen Lernvoraussetzungen Rechnung getragen werden muss“.
Diesem Verständnis von individueller Förderung entsprechend bedarf es der Anpassung des schulischen Forder- und Förder-Angebotes an den Forder- und Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern, um eine optimale Begabungsentfaltung und Persönlichkeitsentwicklung zu erreichen.


